Aktenzeichen III ZR 66/12

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RCNJY68623K26WQM6J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.12.2012

Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substanziiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters

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