Aktenzeichen X R 12/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.120820.XR12.19.0
RCN:
RCNJWTYTJB362KBB5Y

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.08.2020

Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein als Vorsorgeaufwendungen

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