Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess - Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen; hier: Außerachtlassung von Parteivortrag zu sittenwidriger Überhöhung der Tarife bei der Vergütung von Kommunikationsdienstleistungen, krasses Missverständnis von Inhalt und Tatbestand des § 138 BGB
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