Aktenzeichen XII ZR 162/09

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RCNJWDUKJYH8G8L97X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2011

Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich ehebedingter Nachteile im Rahmen der Unterhaltsherabsetzung und -befristung

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