Aktenzeichen V ZB 9/10

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RCNJW5MR5LQD8TNQJK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.06.2010

Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung der Sicherungshaft; Anhörung durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren; Sicherungshaft gegen Familien mit minderjährigen Kindern

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