Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.11.2017
Nichtannahmebeschluss: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a Abs 1 S 1 StPO) erfordert Entscheidung über Vorliegen der Regelvermutung des § 69 Abs 2 Nr 3 StGB
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