Aktenzeichen 5 AZR 385/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0
RCN:
RCNJU937XKZ6QE9Z8U

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.06.2021

Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen durch Bestandsschutzklage

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