Aktenzeichen V ZB 163/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJTEG5FDB693HHL5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.08.2014

Internationale Zuständigkeit: Aussetzung eines Rechtsstreits durch das später angerufene, ausschließlich zuständige Gericht bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen nicht ausschließlich zuständigen Gerichts

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 18.09.2013

Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der Aussetzungspflicht des später angerufenen nach der EuGVVO ausschließlich zuständigen Gerichts bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen nicht ausschließlich zuständigen Gerichts

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