Internationale Zuständigkeit: Aussetzung eines Rechtsstreits durch das später angerufene, ausschließlich zuständige Gericht bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen nicht ausschließlich zuständigen Gerichts
ÖffnenVorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der Aussetzungspflicht des später angerufenen nach der EuGVVO ausschließlich zuständigen Gerichts bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen nicht ausschließlich zuständigen Gerichts
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