Aktenzeichen 1 StR 15/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230420B1STR15.20.0
RCN:
RCNJTEEJZE7WNBDTKX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.04.2020

Ausgleich für die fehlende Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit einer noch nicht vollständig vollstreckten EU-ausländischen Strafe

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