Aktenzeichen V ZB 132/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:130619BVZB132.17.0
RCN:
RCNJSPP6QCARQBWPVE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.06.2019

Rechtsanwaltspflichten bei Empfangsbescheinigung ohne Handakten

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