Aktenzeichen 3 StR 456/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080322B3STR456.21.0
RCN:
RCNJQV7VTRYNTMR4YD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2022

Gewerbsmäßige Bandenhehlerei: Voraussetzungen des Sichverschaffens von Wertgegenständen sowie der Gewerbsmäßigkeit der Tatbegehung

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