Aktenzeichen IX ZR 202/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.09.2011

Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung bei fingierter Genehmigung von Lastschriftabbuchungen vom Konto des zahlungsunfähigen Schuldners

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