Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des Anforderungsprofils für Bewerber um ein öffentliches Amt - hier: Anforderungsprofil an Stelle eines Vizepräsidenten eines oberen Landesgerichts - höhere Gewichtung der Verwaltungsaufgaben gegenüber richterlichen Aufgaben zulässig - keine Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs
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