Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.08.2010
Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem gemischt genutzten Objekt; Berücksichtigungsfähigkeit von Erläuterungen außerhalb der Abrechnung; Darlegungs- und Beweislast des Wohnungsmieters für Mehrkosten der Gewerbenutzung