Aktenzeichen 1 StR 53/13

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ECLI:
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RCN:
RCNJMJ4M4HJJQ3RNDK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.04.2014

Festsetzung des Gegenstandswerts nach Entfallen einer erstinstanzlichen Verfallsanordnung im Revisionsverfahren

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.12.2013

Verfallsanordnung: Voraussetzungen bei einem versuchten Betrug mit Aktien; Anordnung gegenüber nicht tatbeteiligten Dritten

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 53/13
Bundesgerichtshof, 1 StR 53/13, 30.04.2014. Bundesgerichtshof, 1 StR 53/13, 03.12.2013.
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