Aktenzeichen 1 StR 346/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:080916B1STR346.16.0
RCN:
RCNJLYFLLRRLBQLUQH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.09.2016

Verständigung im Strafverfahren: Hinweispflicht auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen

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