Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) Verschulden verfassungsrechtlich unbedenklich - Berücksichtigung des möglichen Wegfalls des Beugezwecks durch Halbierung der Haftdauer verhältnismäßig - keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - Folgenabwägung
Öffnen