Aktenzeichen 2 BvR 335/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170509.2bvr033517
RCN:
RCNJLUYJPDJVYYX6AL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2017

Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) Verschulden verfassungsrechtlich unbedenklich - Berücksichtigung des möglichen Wegfalls des Beugezwecks durch Halbierung der Haftdauer verhältnismäßig - keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 16.02.2017

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - Folgenabwägung

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