Aktenzeichen 3 StR 332/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.01.2011

(Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Verwertung der während der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhobenen Telekommunkationsdaten im Strafverfahren) 

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