Aktenzeichen II ZR 229/09

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ECLI:
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RCN:
RCNJJYVQ8X8LQD33A4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2011

Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung: Klagebefugnis des Minderheitsaktionärs nach Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister; erforderliche Kapitalmehrheit für das Übertragungsverlangen

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 229/09
Bundesgerichtshof, II ZR 229/09, 22.03.2011.
Az. 18 U 177/08
Oberlandesgericht Köln, 18 U 177/08, 27.08.2009.
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