Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.02.2011
Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit - hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls weniger als 5 % - Unverhältnismäßigkeit wegen mangelnder Erforderlichkeit der Sanktionierung zur Erreichung des Gesetzeszwecks - keine Sanktionierung "systematischen" fachfremden Tätigwerdens unabhängig von dessen Umfang