Aktenzeichen 5 C 10/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:291118U5C10.17.0
RCN:
RCNJBACVU3DAJUYC66

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.11.2018

Bei Wechsel von Bachelor- zu grundständigem Diplomstudiengang keine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG, sondern verfassungskonforme Erweiterung des Förderungstatbestandes nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG

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