Aktenzeichen V ZR 308/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.06.2014

Beeinträchtigung von Grundstückseigentum: Anspruch des Eigentümers einer Tiefgarage auf Unterlassung der Nutzung eines Zufahrtswegs auf dem Nachbargrundstück; Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisangebots

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