Aktenzeichen VI ZR 155/14

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RCNJ8CY2N3HCPNQBFP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.12.2014

Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer unfallbedingten Sperrung der Autobahn: Begriff der Beschädigung nach verkehrsrechtlicher Gefährdungshaftung; Vorschriften der StVO mit Schutzgesetzcharakter; Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache des berechtigten Besitzers

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