Markenbeschwerdeverfahren – "grüne Pumpe (Bildmarke - Abbildung einer Ware)" – keine Unterscheidungskraft – keine erhebliche Abweichung von der Branchenüblichkeit – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
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