Aktenzeichen V R 3/07

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RCN:
RCNJ5RC47HBNZVDHVS

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 30.06.2011

Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung - Bedeutung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung

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