Aktenzeichen VIII ZR 129/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:010316BVIIIZR129.15.0
RCN:
RCNJ5N2XHQVJCHMR6C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.03.2016

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2015

Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses von unbestimmter Dauer; Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 129/15
Bundesgerichtshof, VIII ZR 129/15, 01.03.2016. Bundesgerichtshof, VIII ZR 129/15, 08.12.2015.
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