Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten durch Erheben der Schiedseinrede im Klageverfahren und Einwendung der fehlenden Schiedsfähigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs
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