Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.02.2010
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines "abstrakten" Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern
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