Aktenzeichen VIII ZR 236/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:060416UVIIIZR236.10.0
RCN:
RCNJ3DAPDBGQ3ZXUXQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.04.2016

Preisänderungsrecht des Gasversorgers: Tarifeinstufung nach Bestpreisabrechnung im Rahmen der Grundversorgung; Umwandlung eines Tarifkundenvertrages in einen Sonderkundenvertrag durch Sondervereinbarung einer festen Laufzeit; Preisanpassungsrecht nach Umwandlung in einen Sonderkundenvertrag

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.01.2012

Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof; Aussetzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 236/10
Bundesgerichtshof, VIII ZR 236/10, 06.04.2016. Bundesgerichtshof, VIII ZR 236/10, 24.01.2012.
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