Aktenzeichen 3 StR 262/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.07.2014

Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen unterbliebener Aushändigung einer schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung; Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen völliger Ungeeignetheit

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