Aktenzeichen 2 BvR 389/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131029.2bvr038913
RCN:
RCNHW7UCD27MSFSDGB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.10.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet - Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - fehlende Darlegungen zur Auffindewahrscheinlichkeit

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