Aktenzeichen VI ZR 262/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.06.2011

Persönlichkeitsschutz: Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer in einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2720/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2720/11, 25.10.2012.
Az. VI ZR 262/09
Bundesgerichtshof, VI ZR 262/09, 21.06.2011.
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