Aktenzeichen VI R 2/11

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RCN:
RCNHNJS3W3B6DQ9295

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 13.07.2011

Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

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