Aktenzeichen 12 NBs 503 Js 2133/21

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RCNHNC5DSFSCCMF2FK

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 18.10.2024

Insolvenzverschleppung, Schuldnerbegünstigung, Gesamtfreiheitsstrafe, Alleingeschäftsführer, Tatmehrheit, Kostenentscheidung, Faktischer Geschäftsführer, Insolvenzantragstellung, Wechsel des Vertragspartners, Ware, Freiheitsstrafe, Insolvenzverfahren, Legalprognose, Überlegungsfrist, Gesellschafterversammlung, Zahlungseinstellung, Kosten der Berufungsinstanz, Strafbefehl, Geschäftsführung, Insolvenzgericht

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