Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Zweiwochenfrist des § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG - mangelndes Verschulden an Versäumung der Frist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt
ÖffnenNichtannahmebeschluss: Verlängerung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika für eine Dauer von zwei Jahren ist unverhältnismäßig und entbehrt gesetzlicher Grundlage (§ 29 Abs 5 S 6 MVollzG TH iVm § 312 S 2, § 329 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 FamFG) - schwerwiegender Eingriff in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung, Rechtswegerschöpfung und Beschwerdebefugnis
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