Aktenzeichen VII ZB 40/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:050718BVIIZB40.17.0
RCN:
RCNHL94TLVPPBXGX6X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.07.2018

Zwangsvollstreckungsverfahren: Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners; Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft; Ermittlung des Wohnbedarfs bei Zusammenleben mit anderen Personen in einer Wohnung; Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Kopfteilprinzips

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