Aktenzeichen 3 StR 132/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:040820B3STR132.20.0
RCN:
RCNHHKBFH8SCLFVTK3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.08.2020

Voraussetzungen des Grundtatbestands der Zwangsprostitution sowie des Qualifikationstatbestands der schweren Zwangsprostitution durch List

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