Aktenzeichen XII ZB 250/15

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2015

Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung: Notwendige Bestellung des Gutachters zum Sachverständigen vor der Untersuchung; Verwertungsvoraussetzung der Gewährung einer Gelegenheit zur Stellungnahme

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