Aktenzeichen 2 StR 240/14

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RCN:
RCNHHB6K3WKZ3LPG46

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.10.2014

Anordnung der Sicherungsverwahrung: Vorliegen von drei vorsätzlichen Taten; Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über das Absehen von der Anordnung

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