Aktenzeichen 2 StR 582/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220120B2STR582.18.1
RCN:
RCNHHAJV48ZAGUPZ8S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2020

Einziehungsanordnung: Schadlosstellung des Straftatverletzten durch einen Gesamtschuldner

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2020

Strafverfahren: Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen; Einziehung des Wertes von Taterträgen bei mehreren Tatbeteiligten als Gesamtschuldner

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 582/18
Bundesgerichtshof, 2 StR 582/18, 22.01.2020. Bundesgerichtshof, 2 StR 582/18, 22.01.2020.
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