Aktenzeichen IX ZR 151/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:080916UIXZR151.14.0
RCN:
RCNHF5T33S7JFFGN6J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.09.2016

Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners hinsichtlich der Gläubigerbenachteiligung bei Empfang einer unentgeltlichen Leistung

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