Aktenzeichen 2 Ca 82 e/22

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RCN:
RCNHERJA5HWQPWENQX

Verknüpfte Entscheidungen

Arbeitsgericht Kiel: Beschluss vom 28.04.2022

Bestimmung der Obergrenze eines noch vertretbaren Schmerzensgeldes aus Art. 82 DSGVO im Rahmen eines PKH-Verfahrens.

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Verfahrensgang

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Az. 2 Ca 82 e/22
Arbeitsgericht Kiel, 2 Ca 82 e/22, 28.04.2022.
Az. 6 Ta 49/22
LAG Schleswig-Holstein, 6 Ta 49/22, 01.06.2022.
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