Aktenzeichen VIII ZA 15/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:201020BVIIIZA15.20.0
RCN:
RCNHENTTCGPMM6DSN2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.10.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig vorgenommene fristwahrende Handlung wegen wirtschaftlichen Unvermögens; Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts zur rechtzeitigen Information seines Mandanten über Prozessverlauf und weiteres Vorgehen

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