Aktenzeichen 2 AZR 764/08

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ECLI:
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RCN:
RCNHDAB9LMN364WXPE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 28.01.2010

Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache - ordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

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Az. 16 Sa 544/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 544/08, 17.07.2008.
Az. 3 Ca 749/07
Arbeitsgericht Herford, 3 Ca 749/07, 30.10.2007.
Az. 2 AZR 764/08
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 764/08, 28.01.2010.
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