Zur Berücksichtigung der Abgeordnetenrechte (Art 38 Abs 1 S 2 GG) bei der Ausübung von Hausrecht und Polizeigewalt durch den Deutschen Bundestag (Art 40 Abs 2 S 1 GG) - polizeiliches Betreten der Büroräume eines Bundestagsabgeordneten zwecks Entfernung von "Plakatierungen" verletzt dessen Recht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG (freie Mandatsausübung) - mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
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