Aktenzeichen V ZR 191/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:080416UVZR191.15.0
RCN:
RCNH6XC6S3JAWCDXDV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.04.2016

Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Regelung über turnusmäßigen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Wohnungseigentümer; Ersetzung einer Vereinbarung durch eine gerichtliche Entscheidung

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