Aktenzeichen VII ZR 144/14

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RCN:
RCNH6THF2K3UDAR9RN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.11.2015

Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines Werkmangels nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 144/14
Bundesgerichtshof, VII ZR 144/14, 05.11.2015.
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