Aktenzeichen V ZR 96/10

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RCN:
RCNH4LNV7LCQWS53BC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.04.2011

Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der Beschlussfassung über die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

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