Aktenzeichen IX ZR 199/10

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RCN:
RCNH48R2EFCSCBDSC8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.12.2010

Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens Gerierenden gegenüber gutgläubigen Dritten; Insolvenzanfechtung von Provisionszahlungen für den Vertrieb eines betrügerischen Anlagemodells

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