Aktenzeichen VIII ZR 163/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080720UVIIIZR163.18.0
RCN:
RCNH44EJHGL694QYTN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.07.2020

Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter: Anwendung der gesetzlichen Regelung nach unwirksamer formularvertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Umfang der Instandhaltungslast des Vermieters; Beteiligung des Mieters an den Kosten bei Herstellung eines frisch renovierten Zustands der Wohnung

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